Feste Anstellung

Sachbearbeitung (m/w/d) Unterbringung – Asyl und Wohnungslosenhilfe

Gemeinde Halstenbek

📍 Halstenbek

Region: D-PLZ 25

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Gemeinde Halstenbek mit ca. 18.000 Einwohnern (m/w/d) und mit dem Naherholungsgebiet Krupunder See liegt in landschaftlich reizvoller Lage am Stadtrand von Hamburg. Autobahn und S-Bahn bieten optimale Verkehrsanbindungen in die Hamburger Innenstadt. Alle allgemeinbildenden Schulen mit entsprechenden Sportstätten sowie mehrere Kindertagesstätten unter eigener und fremder Trägerschaft befinden sich am Ort. Zwei Büchereien und ein Jugendzentrum runden das Angebot ab.

Im Fachdienst Bürgerservice suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unbefristeter Anstellung:

Sachbearbeitung Unterbringung – Asyl und Obdachlosigkeit (m/w/d)

in Vollzeit (39 Std./Woche)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Halstenbek

🗺️ Region: D-PLZ 25

📍 Koordinaten: 53.6345291, 9.8388081

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.