Feste Anstellung

Sachbearbeitung (m/w/d) in der Stabsstelle Interne Revision

Staatliches Baumanagement Niedersachsen

📍 Hannover

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

14.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände


Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) übt die Aufsicht über die sieben Bauämter des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN) aus. Mit rund 300 Beschäftigten begleiten wir die Bauprojekte des Landes und des Bundes in Niedersachsen.

Für unsere Stabsstelle „Interne Revision“ suchen wir am Standort Hannover zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine

Sachbearbeitung (m/w/d)
in der Stabsstelle Interne Revision

Besoldungs­gruppe A 11 NBesG bzw. Entgelt­gruppe 10 TV-L | Kennziffer 18/2026 | Bewerbungs­frist: 03.05.2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Jetzt bewerben

✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich beim Arbeitgeber bewerben

Standort: Hannover

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Ähnliche Stellenangebote

Continental AG

IP Paralegal / Patent‑ und Markenfachangestellte ContiTech (m/w/d) - REF95885R

Continental AG

📍 Hannover

⏰ Vollzeit

🏢 Fahrzeugbau/-zulieferer

Continental ist ein führender Reifenhersteller und Industriespezialist. Das 1871 gegründete Unterneh...

Details ansehen →
Die Autobahn GmbH des Bundes

Ingenieurin oder Ingenieur Umweltplanung (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Hannover

⏰ Vollzeit

🏢 Baugewerbe/-industrie

Eine funktionierende Autobahninfrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit d...

Details ansehen →
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Haushandwerkerin / Haushandwerker (m/w/d) Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

📍 Hannover

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir sind die zentrale geowissenschaftliche Beratungs­einrichtung der Bundes­regierung mit Hauptsitz...

Details ansehen →
Postbeamtenkrankenkasse

Mitarbeiter/ Mitarbeiterin psychotherapeutische Behandlungen (w/m/d)

Postbeamtenkrankenkasse

📍 Hannover

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Versicherungen

Die PBeaKK hat Tradition und Zukunft. Seit über 100 Jahren bieten wir umfassenden Krankenversicherun...

Details ansehen →
WISAG Produktionsservice GmbH

Meister | Techniker (m/w/d) als Serviceleiter im industriellen Umfeld

WISAG Produktionsservice GmbH

📍 Hannover

⏰ Vollzeit

🏢 Sonstige Dienstleistungen

Willkommen bei der WISAG … einem der führenden Dienstleistungsunternehmen in Deutschland für die Ber...

Details ansehen →
inCare by Piening

Erzieher (m/w/d)

inCare by Piening

📍 Hannover

Details ansehen →

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.