Feste Anstellung

Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Abfallwirtschaft und -beratung

Stadtverwaltung Pirmasens

📍 Pirmasens

PLZ: 66953

Region: D-PLZ 66

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Beim Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der

Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Abfallwirtschaft und -beratung

in Vollzeit zu besetzen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung von Anfragen im Bereich Abfallwirtschaft.
  • Durchführung von Beratungen zur Abfallentsorgung.
  • Organisation und Koordination von Abfallprojekten.
  • Überwachung der Einhaltung von Abfallvorschriften.

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung im relevanten Bereich.
  • Kenntnisse in der Abfallwirtschaft.
  • Fähigkeit zur Kommunikation und Beratung.
  • Teamfähigkeit und Organisationstalent.

Der Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens kümmert sich um kommunale Dienstleistungen.

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Über das Unternehmen

Logo von Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens

Die Stadtverwaltung Pirmasens präsentierte sich als engagierter und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion setzt die Stadtverwaltung Maßstäbe, um Menschen mit Schwerbehinderung ein gleichwertiges Arbeitsumfeld zu bieten. Die Organisation legt großen Wert auf individuelle Unterstützung und Anpassung von Arbeitsplätzen, sodass alle Mitarbeitenden ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können. Durch eine offene und respektvolle Unternehmenskultur schafft die Stadtverwaltung Pirmasens ein Arbeitsklima, in dem sich jeder willkommen fühlt. Die Förderung von Diversität wird hier nicht nur propagiert, sondern aktiv gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadtverwaltung Pirmasens vielfältige Möglichkeiten, um ihre Karriere zu starten oder weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung bietet nicht nur spannende Arbeitsplätze, sondern auch die Möglichkeit, eine sinnstiftende Rolle in der Gemeinschaft einzunehmen. Für Menschen mit Schwerbehinderung ist die Stadtverwaltung Pirmasens somit eine hervorragende Wahl, um ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen und aktiv zum Wohle der Stadt beizutragen.

Standort: Pirmasens

📮 PLZ: 66953

🗺️ Region: D-PLZ 66

📍 Koordinaten: 49.2149010, 7.6290002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.