Befristeter Vertrag
Sachbearbeitung Lebenslauferfassung (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
23.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Landeshauptstadt Hannover. Wir nehmen Aufgaben im Bereich der beamtenrechtlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Beihilfeleistungen für unsere Mitglieder in Niedersachsen wahr. Unsere Mitglieder schätzen uns als verlässliche Partnerin. Genau das zeichnet uns auch als Arbeitgeberin aus. Derzeit sind bei uns 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wir bieten nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch eine Tätigkeit in einem attraktiven und flexiblen Arbeitsumfeld. Die Stelle „Sachbearbeitung Lebenslauferfassung (m/w/d)“ ist dem Team Aktiven- und Mitgliederverwaltung (AMV) in unserer Abteilung Versorgung zugeordnet. Das Team AMV ist für die Betreuung und Pflege der Daten der Mitglieder und deren im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten zuständig.
Sachbearbeitung Lebenslauferfassung (m/w/d)
Vollzeit / Teilzeit nächstmöglich EG 8 TVöD befristet bis 31.12.2026 30519 Hannover
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Verwaltung und Aktualisierung der Mitgliederdaten.
- ✓ Unterstützung bei der Erfassung von Lebensläufen.
- ✓ Betreuung der aktiven Beamtinnen und Beamten.
- ✓ Mitwirkung im Team zur Datenpflege der Mitglieder.
Wir bieten
- ✓ Sicherer Arbeitsplatz in einer öffentlichen Einrichtung.
- ✓ Attraktive und flexible Arbeitsbedingungen.
- ✓ Möglichkeit zur Vollzeit- oder Teilzeitarbeit.
- ✓ Befristete Anstellung bis Ende 2026.
Die NVK ist ein verlässlicher Partner im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Standort: Hannover
📮 PLZ: 30519
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.3764725, 9.7463379
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.