Feste Anstellung
Sachbearbeitung Kindertagesstätten und Frühe Hilfen (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Möchten Sie die Arbeit der Langenhagener Kindertagesstätten mit Ihrem verwaltungstechnischen Know-how unterstützen? Haben Sie Freude daran, neben Ihrer Verwaltungstätigkeit verschiedenen Menschen bei ihrer Arbeit beratend und unterstützend zur Seite zu stehen? Dann sind Sie in unserem Team genau richtig!
Im Team Frühkindliche Bildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden eine Stelle als
Sachbearbeitung Kindertagesstätten und Frühe Hilfen (w/m/d)
(Ausschreibungsnummer 3498)
zu besetzen.
Die Tätigkeiten der Stelle sind nach Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.
Das Team Frühkindliche Bildung besteht aktuell aus 10 Mitarbeitenden und beschäftigt sich mit vielen Themen rund um das Personal und die Pädagogik in den städtischen Kindertagesstätten sowie mit dem Kinderschutz und Angeboten der Frühen Hilfen. Dabei gibt es einen regen Austausch über die verschiedenen Arbeitsbereiche hinaus – immer mit dem Ziel, gemeinsam gute Lösungen für heute und für die Zukunft zu finden und umzusetzen.
Die Sachbearbeitung Kindertagesstätten und Frühe Hilfen hat dabei alle trägerübergreifenden Förderprogramme im Blick und bearbeitet insbesondere den Verwaltungspart der Themen Sprachförderung, Qualität in den Kitas und Frühe Hilfen. Außerdem unterstützt sie die Team- sowie die Kita-Leitungen bei den vielfältigen Aufgaben zur Sicherheit in den städtischen Kindertagesstätten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.
📍 Langenhagen
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.