Feste Anstellung
Sachbearbeitung im Schulsekretariat (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Fachgebiet Schule innerhalb der Abteilung Schule, Sport und Inklusion der Stadt Langenhagen ist für das Schulsekretariat der IGS zum 08.04.2026 eine Stelle als
Sachbearbeitung im Schulsekretariat (m/w/d)
(Ausschreibungsnummer 3541)
unbefristet in Teilzeit zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt bis zum 31.07.2026 25 Stunden/Woche und im Anschluss 31 Stunden/Woche.
Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.
Erholungsurlaub sowie Freizeitausgleich für anfallende Über- bzw. Mehrarbeitsstunden können nur in den Ferien genommen werden. Da in den Ferien nur an wenigen Tagen gearbeitet wird, sind sogenannte „Ferienüberhangzeiten“ vor- bzw. nachzuarbeiten, so dass die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit höher ist als die vertraglich vereinbarte.
Während der Schulzeiten und wie oben geschrieben an wenigen Tagen auch in den Ferien soll sichergestellt werden, dass den Schüler/innen, Lehrkräften, Eltern und anderen Personen stets kompetente Ansprechpersonen vor Ort zur Verfügung stehen. Neben der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Daten besteht auch die Notwendigkeit der Betreuung und Versorgung z. B. erkrankter oder verletzter Schülerinnen/Schüler.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.
📍 Langenhagen
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📍 Koordinaten: 52.4401207, 9.7411003
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.