Feste Anstellung

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die „Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle (ZASt) für die Bekämpfung von Missbrauchsabbildungen von Kindern und Jugendlichen“

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

📍 Düsseldorf

PLZ: 40221

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.

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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die „Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle (ZASt) für die Bekämpfung von Missbrauchsabbildungen von Kindern und Jugendlichen“ im Sachgebiet 43.4 (Kennziffer 2025-Tarif-041)

Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 11 TV-L Anwendung. Darüber hinaus wird für die Wahrnehmung der Aufgaben eine entsprechende Erschwerniszulage gemäß der geltenden Vorschriften gewährt.

Die Abteilung 4 (Cybercrime Kompetenzzentrum) ist in die Führungsstelle und die Dezernate 41 bis 44 gegliedert. In den verschiedenen Dezernaten des Cybercrime Kompetenzzentrums finden sich u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie (ZASt), die Landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung, sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.

Das Dezernat 43 ist in die Sachgebiete 43.1 (ZASt Grundsatz) sowie die spiegelbildlich organisierten Sachgebiete 43.2, 43.3 und 43.4 (ZASt landeszentrale Auswertung sowie Bearbeitung von Meldungen zur Kinder- und Jugendpornografie) gegliedert.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Aus- und Bewertung inkriminierter Bild- und Videodateien sowie die Ermittlung von Herstellern und Verbreitern gewaltverherrlichender, pornografischer (mit Schwerpunkt kinderpornografischer) und sonstiger jugendgefährdender Inhalte und die Identifizierung von unbekannten Missbrauchern und deren Opfern sowie die Bearbeitung von Meldungen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC).

In den Sachgebieten arbeiten Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte und Tarifbeschäftigte eng in gemeinsamen Teams zusammen. Als zentrale Auswertestelle für die Kreispolizeibehörden unterstützen und beraten Sie die Bedarfsträger u. a. durch die Bearbeitung von Anfragen und Steuerung themenspezifischer Fragestellungen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Düsseldorf

📮 PLZ: 40221

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.2090111, 6.7542801

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.