Feste Anstellung
Personalreferent*in (m/w/d) mit Fokus auf Digitalisierung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
10.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Personalabteilung folgende Stelle zu besetzen:
Personalreferent*in (m/w/d) mit Fokus auf Digitalisierung
Job-ID: J000000599
Startdatum: nächstmöglicher Zeitpunkt
Einsatzort: Düsseldorf
Art der Anstellung: Vollzeit
Tätigkeitsbereich: Administration / Verwaltung
Entgeltgruppe: EGr. 11 TV-L / A 11 LBesG
Durch das achtköpfige Team der Personalsachbearbeiter*innen, das engagiert und sehr kollegial miteinander arbeitet, werden aktuell mehr als 1.200 Mitarbeiter*innen im Bereich Technik und Verwaltung sowie Auszubildende betreut. Die Personalsachbearbeiter*innen sind erste Ansprechpersonen für Beschäftigte und Führungskräfte in allen arbeits-, tarif- und beamtenrechtlichen Fragen und Fragen der Personalgewinnung und stehen diesen durch eine serviceorientierte Beratung und Sachbearbeitung mit Rat und Tat zur Seite.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zählt zu den attraktivsten Arbeitgebern in der Region und setzt auf ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, das Vielfalt und Inklusion fördert. Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung ist die Universität ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit aktiv lebt. Durch gezielte Maßnahmen und Anpassungen in den Arbeitsabläufen wird ein barrierefreies und unterstützendes Arbeitsklima geschaffen. Die Universität engagiert sich nicht nur für die akademische Ausbildung ihrer Studierenden, sondern auch für die berufliche Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Ein offener Dialog und eine wertschätzende Unternehmenskultur ermöglichen es allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Unterstützungsangebote zeigt die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dass sie die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung ernst nimmt und ihnen die gleichen Entwicklungschancen bietet wie allen anderen Mitarbeitenden. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Heinrich-Heine-Universität eine hervorragende Wahl, um eine erfüllende und inklusive Karriere zu starten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.