Feste Anstellung

Sachbearbeiter:in (w/m/d) „IT-Sicherheit“ - Referat 10 „Organisation“

Die Senatorin für Inneres und Sport

📍 Bremen

Region: D-PLZ 28

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Senatorin für Inneres und Sport ist im Referat 10 „Organisation“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter:in (w/m/d) „IT-Sicherheit“

Entgeltgruppe 12 TV-L
(eine höhere Bewertung wird angestrebt)
Kennziffer: SIS SB 10-3

zu besetzen. Die Stelle ist für Teilzeitarbeit geeignet.

Die Stellenbewertung befindet sich derzeit in Überprüfung.

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TV-L mit einem garantierten Einstiegsgehalt von 4.193,48 € brutto/Monat. Das Entgelt im TV-L richtet sich neben der Entgeltgruppe maßgeblich nach der Stufenzuordnung. Diese ist abhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung. Die Stufenzuordnung ist immer eine Einzelfallberechnung und wird vor Vertragsunterzeichnung transparent mit Ihnen abgestimmt. Die gesamte Entgelttabelle finden Sie in Anlage B des TV-L.

Die Möglichkeit einer Zahlung einer Fachkräftezulage wird geprüft.

Das Referat 10 ist u. a. zuständig für die Bereiche Organisation, Digitalisierung und IT im Ressortbereich „Inneres“. Es gehört es zu den Aufgaben des Referats, den Betrieb der IT-Fachverfahren der verschiedenen Ämter sowie den Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Freien Hansestadt Bremen sicherzustellen.

Für diese Stelle suchen wir eine erfahrene Persönlichkeit im Bereich der IT-Sicherheit, die sowohl die Fähigkeit zum strategischen und analytischen Denken als auch ein Organisationsgeschick für die operativen Prozesse mitbringt.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0751190, 8.8154488

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.