Feste Anstellung
Sachbearbeiter:in (w/m/d) in dem Bereich „Erhaltung von Straßen“
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
13.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
„Tragen Sie mit uns gemeinsam in Bremen - dem wohl schönsten und kleinsten Bundesland- als Mitarbeiter:in (w/m/d) im Bereich „Straßenerhaltung“ zu einer mobilen Verkehrsinfrastruktur der Freien Hansestadt aktiv bei. Sie erwartet ein spannendes Themenfeld, ein tolles und engagiertes Team und die Möglichkeit, Stadt und Land Bremen mitzugestalten.“
Damit uns gemeinsam die Mobilität unserer Verkehrswege gelingt, wollen wir Sie für das
Amt für Straßen und Verkehr Bremen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Sachbearbeiter:in (w/m/d) in dem Bereich „Erhaltung von Straßen“
gewinnen.
Der Dienstposten ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. Besoldungsgruppe A 10 bewertet. Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation.
Wir bieten Ihnen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten und fachspezifische Fortbildungsmöglichkeiten. Es gibt vielseitige und spannende Aufgabenstellungen in einem kollegialen und modernen Arbeitsumfeld.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Freie Hansestadt Bremen - Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen - Amt für Straßen und Verkehr Bremen bietet ein attraktives Arbeitsumfeld, das auf Chancengleichheit und Inklusion setzt. Als modernen Arbeitgeber schätzt das Amt die Vielfalt seiner Mitarbeiter und fördert aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung. Durch individuelle Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz schafft das Amt ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen und ihr Potenzial entfalten können. Das Amt für Straßen und Verkehr trägt somit nicht nur zur Verbesserung der Infrastruktur in Bremen bei, sondern setzt auch Zeichen für eine inklusive Gesellschaft. Bei der Freien Hansestadt Bremen haben Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, in einem dynamischen Team mitzuarbeiten und ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen einzubringen. Durch gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung, gleichberechtigt gefördert werden. Dies macht die Freie Hansestadt Bremen - Amt für Straßen und Verkehr Bremen zu einem vorbildlichen Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, der echte Karrierechancen bietet und ein starkes Zeichen für soziale Verantwortung setzt.
Standort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0802231, 8.8104630
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.