Feste Anstellung
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) HF_Haushalt und Budgetierung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft
Im Dialog mit der Gesellschaft entwickelt das KIT Lösungen für große Herausforderungen – von Klimawandel, Energiewende und nachhaltigem Umgang mit natürlichen Ressourcen bis hin zu Künstlicher Intelligenz, technologischer Souveränität und demografischem Wandel. Als Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft vereint das KIT wissenschaftliche Exzellenz vom Erkenntnisgewinn bis zur Anwendungsorientierung unter einem Dach – und ist damit in einer einzigartigen Position, diese Transformation voranzutreiben. Damit bietet das KIT als Exzellenzuniversität seinen mehr als 10 000 Mitarbeitenden sowie seinen 22 800 Studierenden herausragende Möglichkeiten, eine nachhaltige und resiliente Zukunft zu gestalten.
KIT – Science for Impact.
Wir suchen für die Organisationseinheit Haushalt und Finanzen (HF) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
HF_Haushalt und Budgetierung
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist ein hoch angesehener Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das KIT legt großen Wert auf Chancengleichheit und schafft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Mit gezielten Programmen und Initiativen unterstützt das KIT seine Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen. Das Institut bietet nicht nur eine herausragende berufliche Perspektive in den Bereichen Forschung und Lehre, sondern auch flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass alle Mitarbeiter, einschließlich derjenigen mit besonderen Bedürfnissen, ihr volles Potenzial entfalten können. Das KIT ist stolz darauf, eine inklusive Kultur zu leben, die Respekt und Wertschätzung für alle Mitarbeitenden fördert. Jeder, der sich für eine Karriere am KIT interessiert, findet hier ein offenes und einladendes Arbeitsumfeld, das den Grundsatz der Inklusion ernst nimmt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Karrieremöglichkeiten am KIT zu entdecken und gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.