Feste Anstellung
Assistenz der Präsidentin (d/m/w)
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Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Neues entdecken, Projekte vorantreiben, Verantwortung übernehmen: An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) zählen wir auf Mitarbeitende, die genau dies tun. Gemeinsam mit unseren rund 1.000 Kolleginnen und Kollegen finden wir neue Lösungen, um daran mitzuarbeiten, passende Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Wir tun dies, damit die HBRS mit ihren rund 9.000 Studierenden aus mehr als 100 Nationen in rund 40 Studiengängen noch besser wird. Nehmen Sie die Herausforderung an?
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Präsidium am Campus Sankt Augustin eine:n
Assistenz der Präsidentin (d/m/w)
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Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Rheinbach gilt als ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Als modernes Bildungsinstitut bietet sie nicht nur exzellente Arbeitsbedingungen, sondern fördert auch aktiv die Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Hochschule versteht, dass ein diversifiziertes Team zu innovativen Ideen und einer offenen Unternehmenskultur beiträgt. Durch zahlreiche Initiativen und Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Hochschule ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Hintergründen erfolgreich zusammenarbeiten können. Dies zeigt sich nicht nur in der Gestaltung der Arbeitsplätze, sondern auch in Schulungsprogrammen und sensiblen Integrationsmaßnahmen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eine einladende Plattform, die sie ermutigt, ihre Talente einzubringen und gemeinsam an der Bildung von morgen zu arbeiten. Hier wird jeder Einzelne geschätzt und die persönlichen Stärken gefördert, was die Hochschule zu einem attraktiven Arbeitgeber im Hochschulsektor macht.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.