Befristeter Vertrag

Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (w/m/d) Drittmittelverwaltung

Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten

📍 Kempten

PLZ: 87435

Region: D-PLZ 87

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung


Das Forschungszentrum Allgäu (FZA) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer engagierten Person für die Position als

Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (w/m/d) Drittmittelverwaltung

in Vollzeit

Im Forschungszentrum Allgäu (FZA) werden Forschung- und Transfervorhaben der Hochschule Kempten fakultätsübergreifend und interdisziplinär koordiniert. Als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bietet das engagierte Team des FZA-Service Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung in allen Phasen ihrer Forschungs- und Transfervorhaben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung von Wissenschaftlern in allen Phasen ihrer Forschungsprojekte.
  • Koordination interdisziplinärer Forschungs- und Transferaktivitäten.
  • Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Drittmittelverwaltung.
  • Engagement in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Fakultäten.

Das Forschungszentrum Allgäu koordiniert interdisziplinäre Forschung an der Hochschule Kempten.

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Über das Unternehmen

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Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist ein fortschrittlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung einsetzt. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit und Diversität schafft die Hochschule optimale Bedingungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung individueller Talente und die wertvolle Integration aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Anliegen der Hochschulleitung. Durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung bietet die Hochschule ein positives Arbeitsumfeld, das sowohl fachliche als auch persönliche Entwicklung fördert. Flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Zugänge und umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten sind Teil des Inklusionskonzepts. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeiter schätzt und aktiv fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Klima, in dem ihre Fähigkeiten und Erfahrungen wertgeschätzt werden. Eine Karriere an dieser innovativen Bildungseinrichtung eröffnet vielfältige Perspektiven und trägt zur persönlichen wie auch beruflichen Entfaltung bei.

Standort: Kempten

📮 PLZ: 87435

🗺️ Region: D-PLZ 87

📍 Koordinaten: 47.7196655, 10.3136330

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.