Feste Anstellung
Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Fachdienst Soziale Hilfen eine*n
Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Teilzeit (19,5 bzw. 20,5 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 10.
Sie möchten Ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse in einem sinnstiftenden Aufgabenfeld einsetzen und Menschen in besonderen Lebenslagen kompetent unterstützen? Sie arbeiten sorgfältig, sind entscheidungsfreudig und kommunizieren auch in schwierigen Beratungssituationen sicher und wertschätzend?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für eine Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sowie der Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Neumünster
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 54.0724983, 9.9827995
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.