Feste Anstellung

Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Stadt Neumünster

📍 Neumünster

Region: D-PLZ 24

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Fachdienst Soziale Hilfen eine*n

Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Teilzeit (19,5 bzw. 20,5 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 10.

Sie möchten Ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse in einem sinnstiftenden Aufgabenfeld einsetzen und Menschen in besonderen Lebenslagen kompetent unterstützen? Sie arbeiten sorgfältig, sind entscheidungsfreudig und kommunizieren auch in schwierigen Beratungssituationen sicher und wertschätzend?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für eine Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sowie der Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Neumünster

🗺️ Region: D-PLZ 24

📍 Koordinaten: 54.0724983, 9.9827995

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.