Feste Anstellung

Assistenz der Hochschulleitung (m/w/d) Kennziffer 215/2026 P

Hochschule Darmstadt

📍 Darmstadt

Region: D-PLZ 64

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Homeoffice möglich

Berufserfahrung

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Hochschule Darmstadt sucht für das Büro des Präsidenten zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine*n

Assistenz der Hochschulleitung (100%)

Kennziffer 215/2026 P

Die Hochschule Darmstadt (h_da) ist bundesweit eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit Standorten in den Städten Darmstadt sowie Dieburg und mit weiteren acht europäischen Partner-Hochschulen Teil der Allianz EUt+. Die sich ständig wandelnden und komplexen Aufgaben einer Hochschule in Lehre, Forschung und Verwaltung machen die Tätigkeiten an der Hochschule zu einem spannenden und vielseitigen Tätigkeitsfeld.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.