Sonstige
Sachbearbeiter/in im Bereich Medizinprodukteüberwachung (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Veröffentlicht
19.02.2026
Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist beim Referat 26 – Pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte – für den Dienstsitz Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle befristet für die Dauer von einem Jahr zu besetzen.
Sachbearbeiter/in im Bereich Medizinprodukteüberwachung (w/m/d)
Vollzeit (Kennziffer 2026_014)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Mittelbehörde zwischen den elf Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Institutionen hohe Kompetenz und schnelle Entscheidungen. Die sogenannte Bündelungsfunktion des Präsidiums, das mit seinen acht Fachabteilungen fast alle Bereiche der Landesverwaltung abdeckt, bringt für die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Kompetenz- und Leistungsspektrum unter einem Dach zusammen.
Weitere Informationen zum Regierungspräsidium Karlsruhe finden Sie hier.1
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.