Feste Anstellung

Referent:in (w/m/d) Projektleitung und strategische Steuerung - Kommunale Wärmeplanung (2025/41-1)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

24.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

In der Abteilung „Klima, Energiewende und Umweltinnovation“ suchen wir für das Referat „Wärmewende“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Referent:in (w/m/d) Projektleitung und strategische Steuerung
Kommunale Wärmeplanung

Entgeltgruppe 14 TV-L*/Besoldungsgruppe A 14 BremBesO
Kennziffer 2025/ 41-1
Vollzeit (teilzeitgeeignet)

Im Referat „Wärmewende“ werden alle relevanten Themen der Wärmenutzung und -versorgung in Bremen bearbeitet. Arbeitsschwerpunkte sind die kommunale Wärmeplanung sowie die Entwicklung von Förderprogrammen. Zurzeit arbeiten zehn engagierte Mitarbeitende im Referat, die sich über Verstärkung im Team freuen!

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber aus, der Chancengleichheit und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen setzt sich für eine vielfältige und integrative Arbeitsumgebung ein, in der Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Durch gezielte Initiativen und Programme wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten die nötige Unterstützung erhalten, um ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Hier stehen nicht nur Fachkompetenz und Teamarbeit im Fokus, sondern auch das Wohlbefinden und die individuelle Entwicklung der Mitarbeiter. Die Senatorin bietet eine barrierefreie und respektvolle Arbeitsatmosphäre, die es Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, ihre Karriereziele zu verfolgen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Jobsuchende finden hier ein Umfeld, das Vielfalt schätzt und die Möglichkeit bietet, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft mitzuarbeiten. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist somit ein herausragendes Beispiel für ein Unternehmen, das Inklusion ernst nimmt und als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Schwerbehinderung von Bedeutung ist.

Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0948448, 8.8044500

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.