Feste Anstellung
Referent*in (w/m/d) der Bereichsleitung Infrastruktur
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
19.12.2025
Branche
Transport & Logistik
Wir verbinden Menschen, Orte und das Leben. Und somit schaffen wir Anschluss für jede*n.
Das ist nicht nur unser Beweggrund, sondern was unsere Arbeit im Kern ausmacht.
Täglich befördern wir ca. 270.000 Menschen durch Düsseldorf, Mettmann, Krefeld und Neuss und sorgen dafür, dass Sie verbunden bleiben.
Bereit für eine Aufgabe mit Sinn und Wirkung? Dann komm zu uns – und gib mit uns gemeinsam Anschluss!
Referent*in (w/m/d) der Bereichsleitung Infrastruktur
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Menschen und Orte miteinander verbinden.
- ✓ Tägliche Beförderung von etwa 270.000 Fahrgästen.
- ✓ Sicherstellen der Mobilität in Düsseldorf, Mettmann, Krefeld und Neuss.
- ✓ Mitwirkung an sinnvollen Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur.
Wir fördern die Vernetzung von Menschen und Orten durch unsere Dienstleistungen.
Über das Unternehmen
Die Rheinbahn AG in Düsseldorf gilt als ein herausragender Arbeitgeber, der besonderen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Durch die Schaffung eines vielfältigen Arbeitsumfeldes ermöglicht die Rheinbahn Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Das Unternehmen verfolgt aktiv eine inklusionsfördernde Personalpolitik, die darauf abzielt, Barrieren abzubauen und eine offene Unternehmenskultur zu fördern. Die Rheinbahn AG setzt sich für eine Arbeitsatmosphäre ein, in der Vielfalt geschätzt wird und jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sich beruflich weiterzuentwickeln. Mit verschiedenen Programmen zur Unterstützung von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zeigt die Rheinbahn ihr Engagement für soziale Verantwortung und faire Beschäftigung. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Rheinbahn AG einen sicheren und respektvollen Arbeitsplatz, der Wertschätzung und individuelle Förderung bietet. Das Unternehmen ist der Überzeugung, dass eine inklusive Belegschaft nicht nur das Teams stärkt, sondern auch zur Qualität der Dienstleistungen beiträgt. Folglich ist die Rheinbahn AG eine ausgezeichnete Wahl für engagierte Fachkräfte, die in einem fortschrittlichen Umfeld arbeiten möchten.
📍 Düsseldorf
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Standort: Düsseldorf
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2211266, 6.7941351
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.