Feste Anstellung

Referentin bzw. Referent (m/w/d)

Generalzolldirektion

📍 Dresden

Region: D-PLZ 01

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

14.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Generalzolldirektion sucht
in der Direktion Digitales eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d) am Dienstort Dresden

Aktuell wird eine Absolventin/ ein Absolvent mit einem Abschluss (Universität/ Hochschule; Master/ Diplom) in den Fachrichtungen Informatik oder Wirtschaft mit Schwerpunkt im Bereich Informationstechnologie oder Digitalisierung gesucht.

Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 13h/ A14 gebündelt bewertet.

Der Zoll ist mit rund 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stetig wachsende und sehr vielseitige Verwaltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Als moderne Steuer- und Wirtschaftsverwaltung generieren wir etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern, bekämpfen aber auch im Rahmen der Strafverfolgung z.B. die organisierte Kriminalität oder agieren international etwa mit anderen Zollverwaltungen weltweit.

Zur Zollverwaltung gehören die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn und weiteren Dienstsitzen u. a. in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt/Weinstraße, Nürnberg, Dresden und Münster sowie 41 Hauptzollämter und 8 Zollfahndungsämter, die insbesondere die operativen Aufgaben der Zollverwaltung wahrnehmen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Generalzolldirektion

Generalzolldirektion

Die Generalzolldirektion in Frankfurt am Main ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt in der Belegschaft bietet die Generalzolldirektion Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Durch gezielte Fördermaßnahmen und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Das Unternehmen fördert eine inklusive Unternehmenskultur, in der Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung großgeschrieben werden. Mitarbeitende werden ermutigt, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen, wodurch innovative Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen im Zolldienst entstehen. Die Generalzolldirektion versteht, dass eine diverse Belegschaft nicht nur zum internen Wohlbefinden beiträgt, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen erhöht. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet die Generalzolldirektion somit nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entfaltung in einem wertschätzenden Umfeld.

Standort: Dresden

🗺️ Region: D-PLZ 01

📍 Koordinaten: 51.0498695, 13.7474766

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.