Feste Anstellung

Referent:in Abwicklung in der Rechtsabteilung (m/w/d) – VZ/TZ

Sparkasse Leverkusen

📍 Leverkusen

Region: D-PLZ 51

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.12.2025

Branche

Banken

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Über das Unternehmen

Logo von Sparkasse Leverkusen

Sparkasse Leverkusen

Die Sparkasse Leverkusen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der viel Wert auf eine inklusive und vielfältige Unternehmenskultur legt. Durch gezielte Maßnahmen fördert die Sparkasse Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen, um jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, seine Talente und Fähigkeiten voll zu entfalten. Die Sparkasse Leverkusen bietet nicht nur ein angenehmes Arbeitsumfeld, sondern auch individuelle Unterstützung und Anpassungen, die auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung zugeschnitten sind. Mit einem breiten Spektrum an Karrieremöglichkeiten ist die Sparkasse bestrebt, ihre Belegschaft zu diversifizieren und so innovative Perspektiven zu gewinnen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei der Sparkasse Leverkusen einen Arbeitgeber, der echte Wertschätzung für Vielfalt zeigt und in einem unterstützenden Umfeld die persönliche und berufliche Entwicklung fördert. Inklusion wird hier nicht nur großgeschrieben, sondern aktiv gelebt – eine hervorragende Chance für alle, die auf der Suche nach einem fairen und respektvollen Arbeitsplatz sind.

Standort: Leverkusen

🗺️ Region: D-PLZ 51

📍 Koordinaten: 51.0298424, 6.9892492

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.