Feste Anstellung

Referent (m/w/d) für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die IHK Mittlerer Niederrhein ist das Netzwerk von 80.000 Unternehmen aus der Industrie, dem Handel und dem Dienstleistungsbereich.

Wir vernetzen Unternehmen, Talente, Partner und alle, die unsere Region wirtschaftlich voranbringen wollen. Als #MöglichmacherIn bieten wir relevante, praxisnahe und zukunftsgerichtete Angebote, um Unternehmen und Menschen bei der Bildung und von der Gründung bis zur Nachfolge zu begleiten. Wir hören zu, verstehen die Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen und setzen sie in Politik und Verwaltung durch. Wir machen das möglich! Wir bewegen unsere Wirtschaft in die Zukunft.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Vernetzung von Unternehmen, Talenten und Partnern zur Förderung der regionalen Wirtschaft.
  • Angebote zur Unterstützung von Bildung, Unternehmensgründung und Nachfolge bereitstellen.
  • Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen erfassen und in politischen sowie administrativen Bereichen vertreten.
  • Zukunftsorientierte Lösungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region anbieten.

Die IHK Mittlerer Niederrhein ist ein Netzwerk für 80.000 Unternehmen in der Region.

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Über das Unternehmen

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IHK - Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Die IHK - Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein in Neuss positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion ein. Das Unternehmen fördert eine vielfältige Arbeitsumgebung, die Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit bietet, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten. Mit einem klaren Fokus auf individuelle Förderung schafft die IHK ein unterstützendes Klima, das Selbstvertrauen und persönliche Entwicklung stärkt. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplätze und flexible Arbeitsmodelle wird die Integration von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung gezielt unterstützt. Die IHK glaubt fest daran, dass Diversität nicht nur die Teamkultur bereichert, sondern auch zur Innovationskraft des Unternehmens beiträgt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einem inklusiven und respektvollen Arbeitsumfeld sind, bietet die IHK zahlreiche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten. Engagierte Mitarbeitende und eine aufgeschlossene Unternehmenskultur machen die IHK - Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein zu einem herausragenden Arbeitgeber für alle, die die Vorteile eines inklusiven Arbeitsumfeldes erleben möchten.

Standort: Neuss

🗺️ Region: D-PLZ 41

📍 Koordinaten: 51.1864395, 6.6969252

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.