Befristeter Vertrag

Projektmitarbeiter:in in Teilzeit (m/w/d)

Wirtschaftsförderungsges. Herne mbH (WFG)

📍 Herne

PLZ: 44629

Region: D-PLZ 44

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

23.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Gestalten Sie wirtschaftliche Zukunft – mit Strategie, Verantwortung und Innovationskraft.

Herne mit seinen rund 160.000 Einwohnern ist auf dem Weg in eine spannende und erfolgreiche Zukunft. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist Herne.Business (www.herne.business) zentraler Ansprechpartner für Investoren, ansässige Unternehmen und Existenzgründer:innen in der Stadt. Herne.Business unterstützt somit die Weiterentwicklung der Herner Wirtschaft.

Herne.Business ist Träger des Projektes “Mentoring-Programm-Mittleres Ruhrgebiet: Zukunft gestalten – Mitarbeitende qualifizieren”, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Für dieses Projekt suchen wir ab sofort einen bzw. eine engagierte Projektmitarbeiter:in in Teilzeit (18,5 Stunden) (m/w/d).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Herne.
  • Ansprechpartner für Investoren und lokale Unternehmen.
  • Mitwirkung im Mentoring-Programm zur Qualifizierung von Mitarbeitenden.
  • Koordination von Projekten im Bereich Wirtschaftsförderung.

Ihr Profil

  • Engagement und Teamfähigkeit.
  • Interesse an wirtschaftlichen Themen.
  • Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Arbeit.
  • Erfahrung in der Projektarbeit von Vorteil.

Herne.Business fördert die wirtschaftliche Entwicklung in Herne und unterstützt Unternehmen und Gründer:innen.

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Über das Unternehmen

Logo von Wirtschaftsförderungsges. Herne mbH (WFG)

Wirtschaftsförderungsges. Herne mbH (WFG)

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) präsentiert sich als engagierter und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. In einem modernen Arbeitsumfeld legt die WFG besonderen Wert auf die Chancengleichheit aller Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Förderprogramme und eine offene Unternehmenskultur schafft die WFG Rahmenbedingungen, die individuell auf die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden abgestimmt sind. Die WFG erkennt die besonderen Talente und Perspektiven, die Menschen mit Schwerbehinderung in das Unternehmen einbringen können. Mit einem klaren Fokus auf Barrierefreiheit und Integration fördert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Gemeinschaft. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen Ort, an dem sie sich entfalten und weiterentwickeln können. Die WFG ist stolz darauf, ein Teil der Lösung für ein inklusives Arbeitsumfeld zu sein und setzt sich aktiv für eine offene, respektvolle und unterstützende Unternehmenskultur ein.

Standort: Herne

📮 PLZ: 44629

🗺️ Region: D-PLZ 44

📍 Koordinaten: 51.5425886, 7.1989445

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.