Befristeter Vertrag
Projektmanagerin / Projektmanager (m/w/d) im Bereich Online-Lehre (vhb)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) unterstützt als Verbundeinrichtung die Hochschulen in Bayern bei der Entwicklung und hochschulübergreifenden Nutzung von Online-Lehre. Die Geschäftsstelle der vhb begleitet den Entwicklungsprozess als fördermittelgebende Institution und stellt technische Systeme zur Bereitstellung der digitalen Lehr- / Lernangebote zur Verfügung.
In der Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern in Bamberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle (100 %, 40 Stunden / Woche), befristet auf zwei Jahre, zu besetzen als
Projektmanagerin / Projektmanager (m/w/d) im Bereich Online-Lehre (vhb)
(Vergütung nach TV-L bis E 11)
Kennziffer T11/2026
Die Erstellung und Durchführung der Online-Lehrangebote erfolgen durch Hochschullehrende und werden von uns finanziell gefördert. Das Projektmanagement berät und begleitet Lehrende bei der Antragstellung, der Entwicklung und technischen Bereitstellung wie auch während der Durchführungszeit der Online-Lehrangebote. Ebenso ist es eine Aufgabe des Projektmanagements, mit den zentralen Servicestellen an den Hochschulen zusammenzuarbeiten, um unsere Angebote an den Hochschulen bekannter zu machen und die Sichtbarkeit zu steigern.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bamberg
🗺️ Region: D-PLZ 96
📍 Koordinaten: 49.8924980, 10.8970499
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.