Befristeter Vertrag

Projektmanagerin / Projektmanager (m/w/d) im Bereich Online-Lehre (vhb)

Virtuelle Hochschule Bayern

📍 Bamberg

Region: D-PLZ 96

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) unterstützt als Verbundeinrichtung die Hochschulen in Bayern bei der Entwicklung und hochschulübergreifenden Nutzung von Online-Lehre. Die Geschäftsstelle der vhb begleitet den Entwicklungsprozess als fördermittelgebende Institution und stellt technische Systeme zur Bereitstellung der digitalen Lehr- / Lernangebote zur Verfügung.

In der Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern in Bamberg ist zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle (100 %, 40 Stunden / Woche), befristet auf zwei Jahre, zu besetzen als

Projektmanagerin / Projektmanager (m/w/d) im Bereich Online-Lehre (vhb)
(Vergütung nach TV-L bis E 11)
Kennziffer T11/2026

Die Erstellung und Durchführung der Online-Lehrangebote erfolgen durch Hochschullehrende und werden von uns finan­ziell gefördert. Das Projekt­management berät und begleitet Lehrende bei der Antrag­stellung, der Entwicklung und technischen Bereit­stellung wie auch während der Durch­führungszeit der Online-Lehrangebote. Ebenso ist es eine Aufgabe des Projekt­managements, mit den zentralen Service­stellen an den Hochschulen zusammen­zuarbeiten, um unsere Angebote an den Hochschulen bekannter zu machen und die Sicht­barkeit zu steigern.

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Standort: Bamberg

🗺️ Region: D-PLZ 96

📍 Koordinaten: 49.8924980, 10.8970499

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.