Feste Anstellung
Privatkundenberater:in (m/w/d) – VZ/TZ
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.03.2026
Branche
Banken
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Sparkasse Leverkusen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der viel Wert auf eine inklusive und vielfältige Unternehmenskultur legt. Durch gezielte Maßnahmen fördert die Sparkasse Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen, um jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, seine Talente und Fähigkeiten voll zu entfalten. Die Sparkasse Leverkusen bietet nicht nur ein angenehmes Arbeitsumfeld, sondern auch individuelle Unterstützung und Anpassungen, die auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung zugeschnitten sind. Mit einem breiten Spektrum an Karrieremöglichkeiten ist die Sparkasse bestrebt, ihre Belegschaft zu diversifizieren und so innovative Perspektiven zu gewinnen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei der Sparkasse Leverkusen einen Arbeitgeber, der echte Wertschätzung für Vielfalt zeigt und in einem unterstützenden Umfeld die persönliche und berufliche Entwicklung fördert. Inklusion wird hier nicht nur großgeschrieben, sondern aktiv gelebt – eine hervorragende Chance für alle, die auf der Suche nach einem fairen und respektvollen Arbeitsplatz sind.
📍 Leverkusen
Weitere Jobs bei Sparkasse Leverkusen
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Leverkusen
🗺️ Region: D-PLZ 51
📍 Koordinaten: 51.0307007, 6.9898000
Ähnliche Stellenangebote
Privatkundenberater:in (m/w/d) – VZ/TZ
Sparkasse Leverkusen
📍 Leverkusen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Einsatzleiter*in (m/w/d) Kontrollraum Landesverkehrszentrale
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Leverkusen
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege...
Details ansehen →
Assistenz Unternehmenskunden m/w/d
Förde Sparkasse
📍 Kiel
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
baufachtechnische/r Prüfer/in (w/m/d)
Bremer Aufbau-Bank GmbH
📍 Bremen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Bereichern Sie unsere Abteilung Wohnraum- und Umweltförderung als baufachtechnische/r Prüfer/in (w/m...
Details ansehen →
Spezialist Gesamtbanksteuerung mit Schwerpunkt Personalcontrolling (m/w/d)
Hannoversche Volksbank eG
📍 Hannover
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
Referent (m/w/d) Kulturentwicklung
Sparkasse Oberhessen
📍 Friedberg bei Frankfurt/Main
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.