Befristeter Vertrag

Postdoktorand*in (m/w/d) in der Prähistorischen Archäologie

Leibniz-Zentrum für Archäologie (LEIZA)

📍 Schleswig

Region: D-PLZ 24

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Leibniz-Zentrum für Archäologie (LEIZA), Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft, ist ein weltweit tätiges archäologisches Forschungs­institut und Museum mit Hauptsitz in Mainz und weiteren Standorten in Neuwied, Mayen und Schleswig. Seit seiner Gründung im Jahr 1852 widmet sich das Museum den materiellen Hinterlassenschaften aus drei Millionen Jahren Menschheits­geschichte mit dem Ziel, menschliches Verhalten und Handeln sowie die Entwicklung und den Wandel von Gesellschaften zu verstehen.

Für den Standort Schleswig suchen wir schnellstmöglich eine*n

Postdoktorand*in (m/w/d) in der Prähistorischen Archäologie
(EG 13 TV-L)
in Vollzeit, befristet auf 15 Monate

Während des späten Pleistozäns und frühen Holozäns war Nordeuropa von mobilen Jägern und Sammlern bevölkert. Aufgrund ihres nicht sesshaften Lebensstils sind Spuren dieser Gesellschaften schwer zu finden, was unser Verständnis ihrer Lebensweise und Entwicklung erschwert. Einige Teile der südwestlichen Ostsee wurden jedoch erst im Holozän überflutet und könnten daher anthropogene Strukturen und Landschaften aus dieser paläolithischen / frühen mesolithischen Zeit enthalten. Kürzlich wurde in der südwestlichen Ostsee eine versunkene Steinmauer entdeckt, die wahrscheinlich aus der Steinzeit stammt und für die Jagd genutzt wurde. Ähnliche Jagdstrukturen, welche offenbar der Massenjagd auf Huftierherden dienten, wurden auch an anderen Orten der Welt gefunden.

Ein dreijähriges Projekt (SEASCAPE), gefördert von der Leibniz-Gemeinschaft, zielt darauf ab, diese Struktur detaillierter zu verstehen, andere bisher unbekannte steinzeitliche Mega­strukturen am Ostseeboden zu identifizieren und die Paläo­umwelt­bedingungen zu rekonstruieren, unter denen diese Strukturen errichtet wurden. Am Projekt SEASCAPE sind auf den Gebieten der Archäologie, Geologie, Geophysik und Paläo­klimatologie wissenschaftlich tätige Personen des Leibniz-Instituts für Ostsee­forschung Warnemünde (IOW), des Leibniz-Zentrums für Archäologie, Standort Schleswig (LEIZA), der Universität Rostock und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel beteiligt.

Im Rahmen des SEASCAPE-Projekts ist der LEIZA-Kompetenz­bereich 1 „Pleistozäne und Frühholozäne Archäologie“ am Standort Schleswig im Arbeitspaket 1 für die Suche nach gemeinsamen globalen Merkmalen solcher Strukturen verantwortlich, die für deren Funktion entscheidend sind. Darüber hinaus sind deren Auswirkungen auf das Siedlungs­verhalten und die sozio­ökonomischen Strukturen der Jäger- und Sammler­gemeinschaften zu untersuchen.

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Standort: Schleswig

🗺️ Region: D-PLZ 24

📍 Koordinaten: 54.5141983, 9.5523996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.