Feste Anstellung

Assistenz im umweltanalytischen Labor (w/m/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.05.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) ist die Ressortforschungseinrichtung des Landes für den Wald und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg (MLR) zugeordnet.

Gesetzlicher Auftrag der FVA ist es, durch anwendungsorientierte Forschung in allen waldbezogenen Belangen zur Sicherung einer nachhaltigen Waldwirtschaft auf wissenschaftlicher Basis beizutragen.

Mit einem engagierten Team mit über dreihundert Beschäftigten greift die FVA praktische Fragen von Forstbetrieben ebenso auf wie Fragen des Artenschutzes, der Walderhaltung oder des Konfliktmanagements in Erholungswäldern.

Bei der Abteilung Boden und Umwelt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Freiburg die Stelle als

Assistenz im umweltanalytischen Labor (w/m/d)

unbefristet in Teilzeit (50%) zu besetzen. Bei Bedarf kann die Stelle befristet auf 2 Jahre auf bis zu 70% erhöht werden. Die Unterstützung wird im Labor der Abteilung eingesetzt, wo unterschiedliche Proben aus dem forstlichen Umweltmonitoring verarbeitet werden: Bodenproben, Wasserproben, Pflanzenproben und Luftproben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Freiburg

📮 PLZ: 79100

🗺️ Region: D-PLZ 79

📍 Koordinaten: 47.9990667, 7.8394166

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.