Befristeter Vertrag

Personalsachbearbeiter*in (w/m/d)

Leibniz-Institut für Virologie (LIV)

📍 Hamburg

Region: D-PLZ 22

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

22.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbstständige Forschungseinrichtung für biomedizinische Grundlagenforschung und nimmt als Stiftung bürgerlichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und international eine Spitzenstellung ein.

Der Personalbereich betreut die Beschäftigten, Gastwissenschaftler*innen sowie die hauseigenen Versorgungsempfänger*innen. Mit den Dienstleistungen von A wie Altersteilzeit bis Z wie Zeiterfassung werden alle klassischen Arbeitsgebiete der Personalwirtschaft innerbetrieblich abgedeckt.

Wir suchen zur Ergänzung des Teams der Personalabteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n motivationsstarke*n, service- und teamorientierte*n

Personalsachbearbeiter*in (w/m/d)
in Vollzeit oder Teilzeit

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Betreuung der Mitarbeiter und Gastwissenschaftler
  • Verwaltung von Personalangelegenheiten von A bis Z
  • Unterstützung bei der Zeiterfassung und Altersteilzeit
  • Mitwirkung im Team der Personalabteilung

Ihr Profil

  • Hohe Motivation und Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit)
  • Erfahrung im Personalwesen von Vorteil

Das LIV ist eine führende Forschungseinrichtung im Bereich biomedizinische Grundlagenforschung.

Jetzt bewerben

✓ Jetzt bewerben

Kostenlos & unverbindlich beim Arbeitgeber bewerben

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 53.5907097, 9.9739218

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.