Feste Anstellung

Personalsachbearbeiter*in / Anwendungsbetreuer*in (m/w/d) Entgeltabrechnung

Evangelische Stiftung Alsterdorf

📍 Hamburg

Region: D-PLZ 22

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.01.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Willkommen in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Als diakonisches Dienstleistungsunternehmen in Norddeutschland mit rund 6.900 Mitarbeitenden sind wir schwerpunktmäßig in den Bereichen Eingliederungshilfe, Bildung und Medizin tätig.

„Sinnvolle Arbeit macht einfach mehr Spaß. Das spürt man hier überall.“
Die Holding der Evangelischen Stiftung Alsterdorf verantwortet die strategische Organisation der Stiftung. Sie umfasst unterschiedliche Tätigkeitsbereiche im Managementprozess und unterstützt die verschiedenen Tochtergesellschaften.

Personalsachbearbeiter *in / Anwendungsbetreuer*in (m/w/d) Entgeltabrechnung

Arbeitsumfeld

Der Bereich Personalmanagement ist neben der Entgeltabrechnung für das gesamte operative Personalmanagement inkl. dem Personalservice, dem Personalcontrolling, dem Arbeits- und Tarifrecht sowie der System- und Anwendungsbetreuung der Personal-Programme zuständig. In diesem Bereich spielt die Abteilung Entgeltabrechnung eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle. Sie ist mit ca. 17 Mitarbeiter*innen die größte Abteilung des Bereichs. Es werden Gehälter aus den verschiedensten Bereichen der Sozialwirtschaft abgerechnet. Hierzu gehören solche aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, aus Krankenhäusern, Schulen, Pflegeeinrichtungen sowie in erheblichem Maße Arbeitsentgelte von Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

In der Abteilung Entgeltabrechnung besetzen wir die obige Stelle, die sowohl aus Sachbearbeitungsaufgaben besteht als auch aus Anwendungsbetreuungsaufgaben für unser Entgeltabrechnungsprogramm.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Evangelische Stiftung Alsterdorf

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einem engagierten Team und einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt schafft die Stiftung ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Stärken einbringen kann. Die Stiftung fördert individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und bietet maßgeschneiderte Unterstützungen, um eine erfolgreiche berufliche Integration zu gewährleisten. Inklusion wird hier nicht nur großgeschrieben, sondern auch gelebt. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf verfolgt das Ziel, Barrieren abzubauen und eine Kultur der Offenheit und Akzeptanz zu etablieren. So haben Menschen mit Schwerbehinderung die Chance, sich beruflich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Die Stellenangebote richten sich gezielt an qualifizierte Fachkräfte und Einsteiger, die die Mission der Stiftung teilen. Interessierte sollten die Website der Evangelischen Stiftung Alsterdorf besuchen, um mehr über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten zu erfahren und Teil eines engagierten Teams zu werden.

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 53.6022987, 10.0251999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.