Feste Anstellung

Objektleitung Reinigung Rathaus und Gymnasium (m/w/d)

Stadt Langenhagen

📍 Langenhagen

Region: D-PLZ 30

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadt Langenhagen ist in der Abteilung 69 Gebäudeverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet und in Vollzeit eine Stelle als

Objektleitung Reinigung Rathaus und Gymnasium (m/w/d)

(Ausschreibungsnummer 5480)

zu besetzen.

Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt anhand der persönlichen Voraussetzungen.

Der Einsatz erfolgt im Rathaus Langenhagen (Marktplatz 1, 30853 Langenhagen) und im Gymnasium Langenhagen (Theodor-Heuss-Straße 55, 30853 Langenhagen). Bei Bedarf kann der Einsatz in anderen Gebäuden der Stadt Langenhagen erfolgen.

Arbeitszeit ist in der Regel montags bis freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr, in Ausnahmefällen bzw. bei Bedarf morgens ab 5:30 Uhr bzw. bis zum Ende der Abendreinigung bis 20:30 Uhr.

Die Stelle ist unter der Voraussetzung der vollen personalwirtschaftlichen Ausschöpfung teilzeitgeeignet, es steht jedoch nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Stadt Langenhagen

Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.

Standort: Langenhagen

🗺️ Region: D-PLZ 30

📍 Koordinaten: 52.4401207, 9.7411003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.