Feste Anstellung
Ingenieure der Fachrichtung Hochbau/Architektur/Bauingenieurwesen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.03.2026
Bei der Stadt Langenhagen sind in den Abteilungen Hochbau I und Hochbau II zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit mehrere Stellen als
Ingenieure der Fachrichtung Hochbau/Architektur/Bauingenieurwesen (m/w/d)
(Ausschreibungsnummer 13628)
zu besetzen. Bei einer der zu besetzenden Stellen handelt es sich jedoch um eine Teilzeitstelle mit 28,5 Wochenstunden, deren Besetzung darüber hinaus bis zum 31.07.2027 mit 37,5 Wochenstunden möglich ist.
Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.
Die Stellen sind teilzeitgeeignet, es steht jedoch jeweils nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung.
Die Abteilungen Hochbau I und Hochbau II der Stadt Langenhagen sind als städtische Dienstleisterinnen für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zuständig. Auch die Ausführung der Bauunterhaltung, das Unterhalten und Erneuern der Versorgungstechnik, das Durchführen von Wartungen und die Überwachung bzw. Steuerung der Gebäudeleittechnik in allen städtischen Hochbauten sind Aufgaben der Abteilungen.
Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, Umnutzungen, Instandsetzungen, Brandschutzmaßnahmen, Sanierungen und Modernisierungen werden von einem interdisziplinären Team mit Mitarbeitenden verschiedener Fachrichtungen vorbereitet, umgesetzt und nachverfolgt. Zu unserem Team gehören Architektinnen und Architekten, Fachingenieurinnen und Fachingenieure der Gebäudetechnik, Technikerinnen und Techniker, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Bauzeichnerinnen und Bauzeichner.
Die Baumaßnahmen werden je nach Größenordnung entweder in eigener Zuständigkeit durchgeführt oder es werden externe Architekturbüros und Fachplaner für die bauliche Umsetzung beauftragt.
Die Abteilungen übernehmen grundsätzlich die Aufgaben des Bauherrn sowie die Kosten- und Terminkontrolle.
Es werden derzeit ca. 94 Gebäude bzw. Liegenschaften der Stadt sowie ca. 100 Mietobjekte betreut, bewirtschaftet und unterhalten, u. a.:
- Schulgebäude
- Kindertagesstätten
- Sporthallen
- Feuerwehrhäuser
- Verwaltungsgebäude
- Jugend- und Freizeiteinrichtungen
- Unterkünfte für Geflüchtete
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Langenhagen
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.