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Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

DENKEN · VERSTEHEN · LERNEN – das ist der Forschungs­schwerpunkt am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik. Über 300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten mit modernsten Methoden daran, diese Ziele zu erreichen – von Verhaltens­forschung und Neuroimaging bis zu Computational Neuroscience und KI‑Entwicklung. Es ist eines von 84 Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, die bereits mehr als 20 Nobelpreisträger hervorgebracht hat.

Zur Unterstützung der zentralen IT unseres Instituts suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Network Administrator*in (m/w/d)

in Vollzeit, unbefristet

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Ihre Aufgaben

  • Verwaltung und Wartung der Netzwerkstruktur des Instituts
  • Implementierung und Optimierung von Netzwerklösungen
  • Überwachung der Netzwerksicherheit und -performance
  • Unterstützung bei der Fehlerbehebung und technischen Anfragen

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im IT-Bereich
  • Fundierte Kenntnisse in Netzwerktechnologien und -protokollen
  • Erfahrung mit IT-Sicherheit und Systemadministration
  • Teamfähigkeit und Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung

Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik ist Teil der renommierten Max-Planck-Gesellschaft.

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Über das Unternehmen

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Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik

Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Als führende Forschungseinrichtung in den Lebenswissenschaften fördert das Institut nicht nur innovative wissenschaftliche Ansätze, sondern engagiert sich auch aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich willkommen und erhalten die Unterstützung, die sie benötigen, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Das Institut sieht Chancengleichheit als einen zentralen Bestandteil seiner Unternehmenskultur. Durch gezielte Maßnahmen und einen respektvollen Umgang schafft es ein Arbeitsklima, in dem alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten wertgeschätzt werden. Mit flexiblen Arbeitszeiten, barrierefreien Räumlichkeiten und individuellen Unterstützungsangeboten wird sichergestellt, dass sich jeder Mitarbeitende einbringen und weiterentwickeln kann. Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik strebt danach, Talente diversester Hintergründe zu fördern und ist somit eine attraktive Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einer sinnstiftenden und unterstützenden Arbeitsumgebung sind.

Standort: Tübingen

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.5372162, 9.0585299

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.