Feste Anstellung
Mitarbeiter*in (w/m/d) für juristische Fragestellungen (24-22)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Senator für Finanzen beabsichtigt, im Referat 24 (Reformen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen:
Mitarbeiter*in (w/m/d) für juristische Fragestellungen
mit der Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe 14 TV-L
Das Referat 24 in der Haushaltsabteilung des Senators für Finanzen verantwortet die Grundsatzangelegenheiten des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens (der staatlichen Doppik), den Teil IV (Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung) der Landeshaushaltsordnung sowie die Wahrnehmung der Kassenfachaufsicht gegenüber der Landeshauptkasse Bremen. Es werden darüber hinaus die doppischen Geschäftsberichte sowie die kamerale Haushaltsrechnung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen erstellt. Auch die fachliche Verantwortung für den Betrieb der SAP Bestands-Systeme der Freien Hansestadt Bremen (FHB) liegt im Referat 24.
Die FHB bereitet in enger Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell den Umstieg des führenden Rechnungswesens von Kameralistik auf staatliche Doppik vor. In diesem Zusammenhang wird der Aufbau neuer doppischer Rechnungswesens-Strukturen zu den weiteren zentralen Aufgabenbereichen des Referats zählen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Verantwortung für die grundlegenden Aspekte des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens.
- ✓ Bearbeitung des Abschnitts IV der Landeshaushaltsordnung, der Zahlungen und Buchführung umfasst.
- ✓ Erstellung der doppischen Geschäftsberichte sowie der kameralen Haushaltsrechnung für Bremen.
- ✓ Fachliche Leitung des Betriebs der SAP Bestands-Systeme der Freien Hansestadt Bremen.
Der Senator für Finanzen ist zuständig für die Finanzverwaltung in Bremen.
Über das Unternehmen
Freie Hansestadt Bremen - Senator für Finanzen
Die Freie Hansestadt Bremen - Senator für Finanzen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Personalpolitik stellt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung engagiert sich das Unternehmen dafür, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertgeschätzt und gefördert werden. Hier wird der Vielfalt der Talente Rechnung getragen, und individuelle Stärken kommen voll zur Geltung. Die Publikationen und Initiativen des Senators für Finanzen spiegeln das Bestreben wider, ein integratives Arbeitsumfeld zu fördern, in dem jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sein Potenzial auszuschöpfen. Das Unternehmen legt großen Wert auf Barrierefreiheit und bietet gezielte Fördermaßnahmen, um die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung zu unterstützen. Interessierte Jobsuchende, die eine inklusive und respektvolle Arbeitsumgebung suchen, finden bei der Freien Hansestadt Bremen - Senator für Finanzen eine vielversprechende Perspektive. Hier werden die Werte von Diversität und Gleichstellung aktiv gelebt, was das Unternehmen zu einem hervorragenden Arbeitgeber für alle macht.
Standort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0889015, 8.7905998
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.