Befristeter Vertrag
Mitarbeiter:in (w/m/d) für die Durchführung von Bauvorhabenkonferenzen - Stab (2025/SBD-31)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Eine Stärke Bremens mit seinen rund 570.000 in der Stadt lebenden Menschen ist seine Vielfalt: es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, etliche Parks und Kultureinrichtungen - all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Projekte zu entwickeln und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten
Im Stab der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist ab sofort eine Stelle als
Mitarbeiter/in (w/m/d) für die Durchführung von Bauvorhabenkonferenzen
Entgeltgruppe 9a TV-L
Kennziffer 2025/SBD-31
befristet bis zum 30.06.2027 zu besetzen.
Der Aufbau der Wohnungsbaukoordination unterstützt behördenübergreifend die Umsetzung der Wohnungsbaupolitik des Senats sowie die Zusammenarbeit der Behörden, nachgelagerter Dienststellen und dritter Akteure. Das Ziel Wohnungsbaupotenziale zu mobilisieren und das Schaffen der Voraussetzungen für ausreichende Wohnungsbauzahlen zu forcieren, unterstützt auch die Wohnungsbaukoordination durch das Betreuen von Bauvorhabenkonferenzen, die formalisiert mit der Novellierung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) im Jahr 2026 eingeführt werden sollen, aber auch jetzt schon durchgeführt werden können. Die Bauvorhabenkonferenzen tragen dazu bei, Verzögerungen und Hemmnisse in Genehmigungsverfahren frühzeitig zu erkennen, Lösungsansätze in Abstimmung mit allen Beteiligten zu entwickeln und Entscheidungsvorschläge abzustimmen. Für größere Wohnbauvorhaben ist die Stelle für alle Verfahrensbeteiligten sowohl behördenintern und ressortübergreifend als insbesondere auch für Bauwillige ansprechbar und agiert allparteilich im Sinne der Erreichung der Wohnungsbauziele des Senats.
Sie übernehmen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bauvorhabenkonferenzen, identifizieren die notwendigen Beteiligten ressortintern (z.B. Standplanung, Bauordnung, Mobilität, Stadtentwicklung) und aus anderen Ressorts (z.B. SUKW, SWHT, SKB), sowie weiterer Dienststellen (z.B. Feuerwehr, ASV, UBB) und laden diese zum Gespräch gemeinsam mit den (privaten) Bauherren und Entwurfsverfasser/innen. Sie stellen sicher, dass alle für die Terminvorbereitung notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) allen Beteiligten rechtzeitig vor dem Gespräch vorliegen; moderieren den Termin allparteilich und zielgerichtet; dokumentieren die Ergebnisse und Absprachen und halten ggf. Termine/Meilensteine nach, soweit diese vereinbart wurden. Der Schwerpunkt der Bauvorhabenkonferenzen liegt auf Wohnungsbauvorhaben, es können aber auch den Wohnungsbau flankierende Bauvorhaben (z.B. Schulbau) besprochen werden.
Darüber hinaus unterstützen Sie die Wohnungsbaukoordination in deren Arbeitsaufgaben; begleiten Termine der Wohnungsbaukoordination, arbeiten mit bei der Vorbereitung und Konzipierung von Informations- und Schulungsangeboten und begleiten die Wohnungsbaukoordination in Gremien und Veranstaltungen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Organisation und Moderation von Bauvorhabenkonferenzen zur Förderung von Wohnungsbauprojekten.
- ✓ Identifikation und Einladung relevanter Beteiligter aus verschiedenen Behörden und Dienststellen zu den Konferenzen.
- ✓ Sicherstellung der rechtzeitigen Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen für die Teilnehmer vor den Treffen.
- ✓ Dokumentation der Ergebnisse und Vereinbarungen sowie Nachverfolgung von festgelegten Terminen und Meilensteinen.
Die senatorische Behörde in Bremen kümmert sich um Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Über das Unternehmen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in Bremen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion bietet die Senatorin Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes und integratives Arbeitsumfeld. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, Barrieren abzubauen und individuelle Stärken zu nutzen, was zu einer positiven Unternehmenskultur beiträgt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier die Möglichkeit, ihre Talente einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Ein strukturiertes Integrationsmanagement und maßgeschneiderte Unterstützung gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter die bestmöglichen Voraussetzungen für seinen Erfolg erhält. Darüber hinaus schätzt das Team der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die unterschiedlichen Perspektiven, die Mitarbeiter mitbringen, und sieht diese als Bereicherung für innovative Lösungen im Bereich Stadtentwicklung. Wer auf der Suche nach einer erfüllenden und sinnstiftenden Tätigkeit ist, ist hier genau richtig.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0889015, 8.7905998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.