Befristeter Vertrag
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) International Office
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
07.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das MPI für Polymerforschung zählt zu den international führenden Forschungszentren auf dem Gebiet der Polymerwissenschaft und bietet ideale Voraussetzungen für exzellente Forschung: Vom kreativen Design neuer Materialien über ihre Synthese im Labor bis zu ihrer physikalischen Charakterisierung und schließlich dem theoretischen Verständnis der Polymereigenschaften bündelt es alle notwendigen Fachkompetenzen.
Wir suchen einen/eine:
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d)
International Office
ab sofort für unser Forschungsinstitut in Mainz; Teilzeit (25 Std.) im Rahmen einer Mutterschutzvertretung befristet auf 6 Monate.
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung (MPI‑P) zählt zu den international führenden außeruniversitären Forschungsinstituten der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Polymere. Das Institut besteht seit Anfang des Jahres aus sieben wissenschaftlichen Arbeitskreisen mit über 50 Arbeitsgruppen, rund 500 Mitarbeiter*innen und Gästen, davon rund 380 Internationals. Ein weiterer wissenschaftlicher Arbeitskreis ist im Aufbau.
Ihre Tätigkeiten im Team International Office liegen im Bereich der Betreuung der Forschenden aus dem Ausland sowie der gastgebenden Wissenschaftler*innen (Pre- bis Offboarding) in Mainz.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Mainz
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.