Befristeter Vertrag

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) International Office

Max-Planck-Institut für Polymerforschung

📍 Mainz

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

07.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das MPI für Polymer­forschung zählt zu den international führenden Forschungs­zentren auf dem Gebiet der Polymer­wissenschaft und bietet ideale Voraussetzungen für exzellente Forschung: Vom kreativen Design neuer Materialien über ihre Synthese im Labor bis zu ihrer physikalischen Charakterisierung und schließlich dem theoretischen Verständnis der Polymer­eigenschaften bündelt es alle notwendigen Fachkompetenzen.

Wir suchen einen/eine:

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d)
International Office

ab sofort für unser Forschungs­institut in Mainz; Teilzeit (25 Std.) im Rahmen einer Mutterschutz­vertretung befristet auf 6 Monate.

Das Max-Planck-Institut für Polymer­forschung (MPI‑P) zählt zu den international führenden außeruniversitären Forschungs­instituten der Grundlagen­forschung auf dem Gebiet der Polymere. Das Institut besteht seit Anfang des Jahres aus sieben wissenschaftlichen Arbeitskreisen mit über 50 Arbeits­gruppen, rund 500 Mitarbeiter*innen und Gästen, davon rund 380 Internationals. Ein weiterer wissenschaftlicher Arbeitskreis ist im Aufbau.

Ihre Tätigkeiten im Team International Office liegen im Bereich der Betreuung der Forschenden aus dem Ausland sowie der gastgebenden Wissenschaftler*innen (Pre- bis Offboarding) in Mainz.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Mainz

🗺️ Region: Deutschland gesamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.