Feste Anstellung

Strategische*r Personalentwickler*in

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

26.03.2026

Branche

Medien (Film, Funk, TV, Verlage)

Zukunft gestalten im öffentlich-rechtlichen Auftrag
Das ZDF steht für unabhängigen Journalismus, kulturelle Vielfalt und gesell­schaftliche Verant­wortung. In einem dynamischen Medienumfeld gewinnt die strategische Weiterent­wicklung unserer Mitarbeitenden, Führungs­kräfte und Bereiche zunehmend an Bedeutung. Zur Verstärkung unserer Abteilung Personalent­wicklung suchen wir eine strategisch denkende und konzeptionell starke Persönlichkeit, die Personalentwicklung als aktives Steuerungs­instrument im Einklang mit der Unternehmens­strategie gestaltet, weiterent­wickelt und verankert.

Ihre Rolle
In dieser Position übernehmen Sie eine verantwortungs­volle Gestaltungs­rolle und entwickeln zukunfts­gerichtete Personal­entwicklungs­strategien für die redaktionellen Bereiche des ZDF. Sie bringen unterschied­liche Perspektiven zusammen, begleiten Veränderungs­prozesse und beraten Mitarbeitende, Führungskräfte und Teams dabei, ihre Zusammenarbeit, Strukturen und Arbeits­weisen weiterzu­entwickeln.

Strategische*r Personalentwickler*in

Teilzeit (mindestens 36 Stunden/Woche), unbefristet

Die Einstellung erfolgt zum 01.11.2026.

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Über das Unternehmen

Logo von ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts

ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts

Das ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts in Mainz ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion großschreibt. Als eines der führenden Medienunternehmen Deutschlands fördert das ZDF aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt und individuelle Stärken wertschätzt. Durch gezielte Programme und Maßnahmen ermöglicht das ZDF, dass Beschäftigte mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt Zugang zu Karrieremöglichkeiten erhalten. Die Offenheit für unterschiedliche Perspektiven trägt nicht nur zur persönlichen Entfaltung der Mitarbeitenden bei, sondern stärkt auch die Innovationskraft des Unternehmens. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im ZDF ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf Barrierefreiheit und individuelle Bedürfnisse eingeht. Die Unternehmenskultur fördert Teamgeist, Respekt und Verständnis, was das ZDF zu einem attraktiven Arbeitgeber für talentierte Menschen macht, die auf der Suche nach einer erfüllenden Karriere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind. Dort werden alle Mitarbeitenden ermutigt, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und aktiv zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Standort: Mainz

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 49.9925652, 8.2488632

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.