Befristeter Vertrag

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für die Geschäftsstelle Personalrat

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist zentrale Dienstleisterin in der Behördenfamilie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Wir übernehmen vielfältige administrative Aufgaben und unterstützen die Behörden unter anderem bei Reform- und Modernisierungsvorhaben, treiben die Digitalisierung der Verwaltung voran und wirken bei Innovationsprojekten aktiv mit. Zudem tragen wir mit der Umsetzung von Förderprogrammen des Bundes dazu bei, wichtige verkehrs- und klimapolitische Ziele zu erreichen. Unsere Aufgaben erledigen wir professionell, wirtschaftlich und serviceorientiert, was uns zu einer zuverlässigen Partnerin macht.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 25.000 Beschäftigten.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.05.2028 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden eine / einen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für die Geschäftsstelle Personalrat

Der Dienstort ist Aurich (Sitz der BAV).

Referenzcode der Ausschreibung 20260573_9339

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Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen mit Standorten in Aurich und Magdeburg bietet eine attraktive Arbeitsumgebung für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und fördert ein diversitätsoffenes Arbeitsklima, in dem individuelle Talente geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsangebote schafft die Bundesanstalt ideale Voraussetzungen, um Menschen mit Schwerbehinderung eine erfolgreiche Karriere zu ermöglichen. Die flexible Gestaltung der Arbeitsplätze sowie spezielle Programme zur beruflichen Weiterentwicklung zeugen von der Verantwortung des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist überzeugt, dass Vielfalt zur Innovationskraft und zur Stärkung des Teams beiträgt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern auch die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten und aktiv zur Gesellschaft beizutragen. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion ist die Bundesanstalt eine vorbildliche Wahl für alle, die Wert auf eine gleichberechtigte und respektvolle Berufserfahrung legen.

Standort: Aurich

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.