Befristeter Vertrag
Mitarbeiter*in für unser International Office
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) beschäftigt rund 400 internationale Wissenschaftler*innen, technische und administrative Mitarbeitende und Studierende. Es ist das größte Forschungsinstitut der Welt, das sich auf Einsteins Erbe spezialisiert hat: die allgemeine Relativitätstheorie und darüber hinaus.
Am Standort Hannover suchen wir für ein Jahr, vorzugsweise vom 01.02.2026 bis 31.01.2027, eine Elternzeitvertretung als
Mitarbeiter*in für unser International Office
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Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik ist das weltweit größte Forschungszentrum für Einsteins Theorien.
Über das Unternehmen
Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich durch seine Innovationsfreude und seine Weltoffenheit auszeichnet. Das Institut fördert aktiv ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem Diversität nicht nur akzeptiert, sondern geschätzt wird. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier zahlreiche Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten in einem inspirierenden Forschungsumfeld einzubringen und weiterzuentwickeln. Chancengleichheit steht im Mittelpunkt der Unternehmenskultur des Instituts, das sich intensiv für eine barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung einsetzt. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung profitieren von gezielten Fördermaßnahmen und einer unterstützenden Teamatmosphäre, die Wert auf individuelle Stärken legt. Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik bietet nicht nur spannende Karrierechancen, sondern auch ein unterstützendes Netz von Kolleg:innen, das den Einstieg erleichtert. Es ist mehr als nur ein Arbeitsplatz – es ist ein Ort, an dem Vielfalt gelebt und jede Perspektive geschätzt wird. Menschen, die eine sinnstiftende Tätigkeit suchen, sind eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden.
Weitere Jobs bei Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik
Anlagenmechaniker*in HKLS | Haustechniker*in
Betriebselektriker*in / Elektriker*in
Finanzbuchhalter*in
Standort: Hannover
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.3764723, 9.7463379
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.