Feste Anstellung

Mitarbeiter:in für Öffentlichkeitsarbeit und Internationalisierung (m/w/d)

Hochschule Harz

📍 Wernigerode

PLZ: 38855

Region: D-PLZ 38

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Eine dynamische Hochschule – zwei moderne Standorte – drei innovative Fachbereiche – über 3.000 engagierte Studierende – rund 300 motivierte Mitarbeiter:innen – rund 60 Partnerhochschulen weltweit – ein stark verzweigtes Forschungsnetzwerk und eine neue Herausforderung für Sie.

An der Hochschule Harz, am Fachbereich Automatisierung und Informatik, ist zum 01. April 2026 folgende Stelle zu besetzen:

Mitarbeiter:in für Öffentlichkeitsarbeit und Internationalisierung (m/w/d)

(unbefristet / Vollzeit, teilzeitgeeignet mit je 50 % der durchschnittlich wöchentlichen Arbeitszeit)

Kennzeichen: e/2026/9

Die Hochschule Harz strebt einen höheren Anteil von Frauen an. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Hochschule Harz

Die Hochschule Harz in Wernigerode zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber aus und engagiert sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit. Das Unternehmen fördert durch vielfältige Maßnahmen eine integrative Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung willkommen sind und ihre Talente einbringen können. Die Hochschule legt großen Wert auf individuelle Förderung, barrierefreie Zugänge und ein respektvolles Miteinander, um optimale Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Mit einem dynamischen Team und innovativen Projekten bietet die Hochschule Harz zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch eine wertschätzende Unternehmenskultur, die Vielfalt als Gewinn versteht. Das Engagement der Hochschule für Inklusion spiegelt sich in zahlreichen Initiativen wider, die darauf abzielen, Barrieren abzubauen und die Potenziale aller Mitarbeitenden zu fördern. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil dieser fortschrittlichen Bildungsinstitution zu werden und ihre Karriere in einer inspirierenden Umgebung zu starten.

Standort: Wernigerode

📮 PLZ: 38855

🗺️ Region: D-PLZ 38

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.