Feste Anstellung
Fremdsprachensekretär*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Universität Mannheim ist eine der führenden Hochschulen in Deutschland mit derzeit rund 12.000 Studierenden an fünf Fakultäten. Insbesondere die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gehören national und international zur Spitzengruppe. Ihren über 2.600 Beschäftigten bietet die Uni Mannheim ein spannendes Arbeitsumfeld mit zahlreichen Benefits.
Das Philosophische Seminar hat zwei Lehrstühle: den Lehrstuhl Theoretische Philosophie/Sprachphilosophie (Prof. Dr. Wolfgang Freitag) und den Lehrstuhl Praktische Philosophie/Wirtschaftsethik (Prof. Dr. Bernward Gesang). Aktuell sind am Fachbereich zwölf Personen beschäftigt.
Am Philosophisches Seminar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als
Fremdsprachensekretär*in (m/w/d)
zu besetzen.
Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die selbstständige Organisation und Abwicklung aller Sekretariatsaufgaben für den Fachbereich sowie die allgemeine Büroorganisation.
Eckdaten
Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung: unbefristet
Eingruppierung: E 7 TV-L BW
Stunden/Woche: 39,5 Stunden, die Stelle ist grundsätzlich teilbar
Arbeitsort: Mannheim, L9,5
Bewerbungsfrist: 23.03.2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Universität Mannheim gilt als ein fortschrittlicher Arbeitgeber, der Wert auf Diversität und Inklusion legt. In einer Umgebung, in der Chancengleichheit für alle Mitarbeiter im Vordergrund steht, schafft die Universität herausragende Möglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch ein engagiertes Inklusionsmanagement und maßgeschneiderte Arbeitsplatzgestaltung sorgt die Universität dafür, dass alle Talente ihr volles Potenzial entfalten können. Das Arbeitsumfeld an der Universität Mannheim zeichnet sich durch Offenheit, Wertschätzung und Teamgeist aus. Hier werden individuelle Stärken erkannt und gefördert, was zu einer produktiven und innovativen Atmosphäre führt. Die Einrichtung bietet zahlreiche Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote, die es Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung erleichtern, Karriereziele zu erreichen und sich in ihre Teams zu integrieren. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Universität Mannheim somit nicht nur ein attraktiver Arbeitgeber, sondern auch ein Arbeitgeber, der aktiv zur Schaffung einer inklusiven und gerechten Arbeitswelt beiträgt.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.