Feste Anstellung

Mitarbeiter:in für den IT-Support/Client/User Support (m/w/d/ohne Angabe) – 39 Stunden/Woche

APOTHEKERKAMMER BERLIN

📍 Berlin

PLZ: 10179

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

30.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Apothekerkammer Berlin ist die berufsständische Vertretung der fast 6000 Apothekerinnen und Apotheker in Berlin. Das 16-köpfige Team der Geschäftsstelle unterstützt die Kammermitglieder professionell und dienstleistungsorientiert in beruflichen und fachlichen Angelegenheiten.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Mitarbeiter:in für den IT-Support/Client/User Support (m/w/d/ohne Angabe) – 39 Stunden/Woche.

Die Stelle ist in Vollzeit geplant (max. 39 Stunden/Woche). Im Rahmen des Einsatzes der Apothekerkammer Berlin für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ist grundsätzlich auch eine noch ein geringerer Stundenumfang (mindestens 25 Stunden/Woche) möglich.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin

📮 PLZ: 10179

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5168877, 13.4143639

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.