Feste Anstellung

Bauingenieur / Bauingenieurin (m/w/d) Referat 131 „Innerer Dienst; Sicherheit; Veranstaltungen“

Bundeskanzleramt

📍 Berlin

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundeskanzleramt sucht am Dienstort Berlin für das Referat 131 „Innerer Dienst; Sicherheit; Veranstaltungen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung

einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin (m/w/d).

Das Bundeskanzleramt unterstützt den Bundeskanzler umfassend bei seinen Aufgaben. Es unterrichtet den Bundeskanzler über aktuelle politische Angelegenheiten und die Tätigkeit der Bundes­ministerien. Darüber hinaus koordiniert das Bundeskanzleramt die Arbeit innerhalb der Bundes­regierung, bereitet Entscheidungen des Bundeskanzlers vor und begleitet deren Durchführung.

Das Referat 131 erfüllt zentrale Service­aufgaben im Bundeskanzleramt. Im Referat laufen alle Aufgaben des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäude­managements zusammen. Als Bauingenieur/​​Bauingenieurin (m/w/d) sind Sie im Wesentlichen verantwortlich für den Bau und den Betrieb der Dienstgebäude des Bundes­kanzler­amtes.

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Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt in Berlin ist ein herausragender Arbeitgeber, der die Werte von Inklusion und Chancengleichheit hochhält. Durch ein engagiertes und fußläufig erreichbares Arbeitsumfeld fördert das Kanzleramt aktiv die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Es bietet nicht nur ein breites Spektrum an Karrierechancen, sondern setzt auch auf individuelle Unterstützung und barrierefreie Arbeitsplätze, um ein integratives Arbeitsklima zu schaffen. Die Organisation versteht, dass Diversität einen starken Beitrag zu einer positiven Unternehmenskultur leistet und ermutigt alle Talente, sich zu bewerben. Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, die Fähigkeiten und Perspektiven von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zu nutzen, um innovative Lösungen für die Gesellschaft zu entwickeln. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Team und ein respektvolles Miteinander, das Vielfalt wertschätzt. Damit positioniert sich das Bundeskanzleramt als attraktiver Arbeitgeber, der die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden ernst nimmt und auf eine inklusive Zukunft hinarbeitet.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5202332, 13.3693008

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.