Feste Anstellung

Master oder Diplom (w/m/d) im Bereich der Wirtschaftswissenschaften

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Master oder Diplom (w/m/d)

im Bereich der Wirtschaftswissenschaften

im Referat 23 – Nachhaltigkeit, Klimaschutz in Wirtschaft und Verwaltung – in der Abteilung 2 „Klima, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft“

Aktuell steht eine bis zur Besoldungsgruppe A 14 nutzbare Stelle zur Verfügung. Bei einer Einstellung im Beschäftigtenverhältnis richtet sich das Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 1 und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Die Abteilung Klima, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist mit hochaktuellen und politisch relevanten Themen befasst. Referat 23 nimmt in dieser Abteilung neben Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit auch die Rolle als Querschnittsreferat wahr und verwaltet den gesamten Abteilungshaushalt.

Der abwechslungsreiche Aufgabenbereich umfasst Tätigkeiten im Bereich der Grundsatzfragen nachhaltigen Wirtschaftens, des unternehmerischen Klimaschutzes sowie die Betreuung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsinitiativen des Ministeriums.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70182

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.