Feste Anstellung
Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
19.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner IT-Verfahren ist gelebte Praxis.
Bei der Gemeinde Südlohn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters (m/w/d)
unbefristet als Vollzeitbeamtenstelle neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen unter Verleihung eines Amtes ab A 13 LBesG NRW.
Es ist beabsichtigt, die/den zukünftige/n Fachbereichsleiter/in zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Leitung des Fachbereichs für zentrale Dienste und Steuerung.
- ✓ Vertretung des Bürgermeisters in allgemeinen Angelegenheiten.
- ✓ Sicherstellung einer prozessorientierten Aufgabenerledigung.
- ✓ Einsatz moderner IT-Verfahren zur Optimierung der Verwaltungsabläufe.
Ihr Profil
- ✓ Eignung für eine Beamtenstelle nach A 13 LBesG NRW.
- ✓ Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben.
- ✓ Kenntnisse in der kommunalen Verwaltung.
- ✓ Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
Die Gemeinde Südlohn bietet eine moderne und gut strukturierte Verwaltung im Kreis Borken.
Über das Unternehmen
Die Gemeinde Südlohn ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit großschreibt. Als integratives Team legt die Gemeinde besonderen Wert auf Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Die Arbeitsumgebung ist darauf ausgerichtet, alle Mitarbeitenden optimal zu unterstützen und individuelle Stärken zu fördern. Durch eine offene Unternehmenskultur und gezielte Fördermaßnahmen sorgt die Gemeinde dafür, dass jeder Mitarbeiter sein volles Potential entfalten kann. Im Rahmen von verschiedenen Initiativen und Projekten setzt sich die Gemeinde Südlohn aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein respektvolles Miteinander, sondern auch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Gemeinde Südlohn lädt alle interessierten Bewerber ein, Teil eines freundlichen und unterstützenden Arbeitsumfelds zu werden, in dem Wertschätzung und Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird die Gemeinde Südlohn zu einem besonders attraktiven Arbeitgeber für Menschen, die auf der Suche nach einem erfüllenden Job sind.
📍 Südlohn
Standort: Südlohn
🗺️ Region: D-PLZ 46
📍 Koordinaten: 51.9333000, 6.8667002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.