Feste Anstellung

Leiterin (w/m/d) des Referats Digitale Sicherheit & Architektur

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

10.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in der Metropolregion München eine

Leiterin (w/m/d) des Referats Digitale Sicherheit & Architektur

EG 15 TVöD Bund/A 15 BBesO | Voll- oder Teilzeit | Digitale Services und Portfoliomanagement

Zufriedene Mitarbeitende erzeugen die beste Arbeitsatmosphäre. Unser Ziel ist deshalb, ein gesundes, flexibles und inspirierendes Umfeld zu schaffen. Dafür wurden wir bereits mit den Awards „Top Company“ und „Open Company“ ausgezeichnet.

Wir, als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), sind so agil und reaktionsschnell wie möglich. Deshalb gehen wir viele Dinge anders an, als man es von einer klassischen Behörde erwarten würde.

Konkret entwickeln wir für die Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben Werkzeuge, erforschen Lösungen und beraten über Strategien für die innere Sicherheit Deutschlands. Damit begegnen wir täglich den Herausforderungen im Cyberraum. Dazu gehört selbstverständlich auch das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

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Über das Unternehmen

Logo von ZITiS - Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

ZITiS - Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

ZITiS - die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich in München - ist bekannt für ihre innovative Herangehensweise und engagierte Unternehmenskultur. Als attraktiver Arbeitgeber legt ZITiS großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit und setzt sich aktiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine berufliche Perspektive zu bieten. Das Unternehmen fördert ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem unterschiedliche Talente und Fähigkeiten geschätzt werden. Durch gezielte Programme und Maßnahmen ermöglicht ZITiS allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und sich erfolgreich in das Team zu integrieren. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei ZITiS nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch die notwendigen Ressourcen, um ihre Karriere voranzutreiben. Die wertschätzende Unternehmenskultur und die klare Fokussierung auf Diversität machen ZITiS zu einem vorbildlichen Arbeitgeber. Wer Teil eines dynamischen Teams werden möchte, das Innovation und Inklusion in den Mittelpunkt stellt, findet bei der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich eine ideale Anlaufstelle.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1380997, 11.6147003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.