Feste Anstellung

Beamter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen"

Bayerisches Landeskriminalamt

📍 München

Region: D-PLZ 81

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir suchen für das Sachgebiet 124 – Beschaffung / Zentral­einkauf in der Abteilung I – Zentrale Aufgaben mit Sitz in 80797 München, Barbarastraße 4, zum nächst­mög­lichen Zeit­punkt einen

Beamten (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen"
fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“

Als innovative Polizeibehörde mit Schnittstellen zu Bund und Ländern ist das Bayerische Landes­kriminalamt ein unverzicht­barer und wichtiger Bestand­teil der Sicherheits­struktur Bayerns.
Das BLKA deckt mit seinen Standorten in München, Wegscheid, Nürnberg und Königsbrunn ver­schiedenste Berufs­felder ab, darunter beispiels­weise Polizeivollzugs­dienst, Verwaltung, Forschung und Informatik, und eröffnet somit für jede und jeden ein interessantes Arbeits­feld. Zudem bietet das BLKA, trotz seiner Größe mit circa 2.000 Mitarbeitenden, eine freund­liche und familiäre Atmosphäre.

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Über das Unternehmen

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Bayerisches Landeskriminalamt

Das Bayerische Landeskriminalamt in Königsbrunn zeichnet sich nicht nur durch seine herausragenden Ermittlungsleistungen aus, sondern ist auch ein engagierter Arbeitgeber, der Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Arbeitsumfeld, das ihre Fähigkeiten wertschätzt und fördert. Das Unternehmen setzt auf diverse Teams, die unterschiedliche Perspektiven einbringen und somit die Qualität der Arbeit erhöhen. Durch gezielte Maßnahmen zur Teilhabe werden Barrieren abgebaut, und es wird darauf geachtet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ihrer körperlichen Einschränkung, die gleichen Entwicklungschancen erhalten. Das Bayerische Landeskriminalamt bietet verschiedene berufliche Perspektiven und eine solide Work-Life-Balance, die es Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Jobsuchende, die auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitsplatz sind, finden im Bayerischen Landeskriminalamt eine hervorragende Möglichkeit, ihren Traumberuf in einem respektvollen und unterstützenden Umfeld zu verwirklichen.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1612015, 11.5586004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.