Befristeter Vertrag
Lehrlogopäd *in (m/w/d) für den Bereich Sprachentwicklung
Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
📍 Hamburg
Region: D-PLZ 22
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
05.03.2026
Branche
Bildung & Training
Arbeitsumfeld
Wir bilden laufend drei Kurse à 20 Schüler*innen aus. Da sich unsere Schule in den Räumlichkeiten des Werner Otto Instituts befindet, besteht hier eine enge Zusammenarbeit mit diesem großen sozialpädiatrischen Zentrum. Des Weiteren besteht eine Kooperation mit dem Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf und der Stimm,- Sprech- Sprachabteilung des Universitätskrankenhauses Eppendorf. Seit 2010 kooperieren wir mit der Medical School Hamburg, Fachhochschule für Gesundheit und Medizin. Dadurch haben unsere Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend zu studieren und in insgesamt nur 4 Jahren die Doppelqualifikation Berufsabschluss und Bachelorabschluss zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH in Hamburg präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Das Unternehmen ist stolz darauf, Menschen mit Schwerbehinderung in seinen Teams willkommen zu heißen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Talente und Fähigkeiten voll entfalten zu können. Durch ein engagiertes, diverses Arbeitsumfeld fördert die Stiftung eine Kultur, die Vielfalt schätzt und individuelle Perspektiven einbezieht. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf bietet nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern unterstützt auch die persönliche und berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter. Das Leitbild der Inklusion wird hier nicht nur propagiert, sondern aktiv gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in diesem sozialen Unternehmen eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten, die durch eine umfassende Integration sowie individuelle Unterstützung gekennzeichnet sind. Die Verbindung von Fachkompetenz und Menschlichkeit macht die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu einem geschätzten Arbeitsplatz, der auf nachhaltige Werte setzt und echten Mehrwert für alle Mitarbeiter schafft.
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🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.6246033, 10.0498352
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.