Feste Anstellung
Lagerleiter:in (w/m/d) - Bereich Technik, Referat „Betriebshof Mitte“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Umweltbetrieb Bremen ist als städtischer Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen und im Auftrag der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, für eine Vielzahl an kommunalen Dienstleistungen wie Planung, Bau und Unterhaltung von Grünflächen, Freianlagen und Friedhöfe sowie der Steuerung der Stadtentwässerung zuständig. Ein wesentliches Tätigkeitsfeld des Umweltbetriebs ist das Friedhofs- und Bestattungswesen auf 13 städtischen Friedhöfen.
Zur Bereitstellung des hierfür erforderlichen Maschinen- und Fuhrparks betreibt der Umweltbetrieb zwei Werkstattstandorte (Bremen-Mitte und Bremen-Nord) für die Beschaffung, Verwaltung, Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge und Maschinen sowie ein Zentrallager, eine Tischlerei und Malerei. Sie bilden zusammengefasst das Referat „Betriebshof Mitte“, das dem Bereich Technik zugeordnet ist.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich Technik, Referat „Betriebshof Mitte“ unbefristet in Vollzeit (grundsätzlich teilzeitgeeignet) eine:n
Lagerleiter:in (w/m/d)
-Entgeltgruppe 9a TVöD VKA-
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Freie Hansestadt Bremen - Umweltbetrieb Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen - Umweltbetrieb Bremen ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Unternehmen erkennt die Bedeutung von Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung und setzt sich aktiv dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Mitarbeitenden gerecht wird. Mit einem breiten Spektrum an Aufgabenbereichen im Umwelt- und Entsorgungssektor bietet der Umweltbetrieb spannende Karrieremöglichkeiten für Fachkräfte und Quereinsteiger. Durch gezielte Integrationsmaßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Freie Hansestadt Bremen ein positives Arbeitsklima, das die Stärken aller Mitarbeitenden würdigt. Die offene Unternehmenskultur fördert die persönliche und berufliche Entwicklung, was nicht nur das Wohlbefinden steigert, sondern auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Teams erhöht. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung stellt der Umweltbetrieb somit eine attraktive Anlaufstelle dar, die Wert auf eine faire und respektvolle Zusammenarbeit legt. Interessierte Talente sind herzlich eingeladen, Teil dieses zukunftsorientierten Unternehmens zu werden und die positiven Veränderungen im Bereich Umwelt aktiv mitzugestalten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.