Automatisierungstechnik

Laboringenieurin/Laboringenieur für Bauingenieurwesen (w/m/d)

Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

📍 Würzburg

Region: D-PLZ 97

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) ist eine der größten praxisorientierten Hochschulen in Bayern und deckt mit den Bereichen Technik, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Gestaltung und Sprachen ein breites Fächerspektrum ab. Wir begleiten rund 9.300 Studierende in mehr als 65 Studiengängen auf ihrem Bildungsweg. Seit 2022 ist die THWS durch das audit familiengerechte hochschule zertifiziert, um der Vielfalt an Lebensentwürfen und Familienformen gerecht zu werden sowie aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihrer Beschäftigten zu fördern.

Aktuell haben wir folgende Stelle zu besetzen:

Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
Laboringenieurin/Laboringenieur für Bauingenieurwesen (w/m/d)
in Teilzeit (50%)

Bewerbungskennziffer: 01.1.750

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen, der Dienstort befindet sich in Würzburg. Die Einstellung erfolgt unbefristet und in Teilzeit (20 Stunden/Woche).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Die THWS ist eine große, praxisnahe Hochschule in Bayern mit einem breiten Studienangebot.

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Über das Unternehmen

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Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt ist ein renommiertes Bildungsinstitut, das sich durch ein engagiertes und vielfältiges Arbeitsumfeld auszeichnet. Als attraktiver Arbeitgeber legt die Hochschule großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit. Menschen mit Schwerbehinderung sind ein wertvoller Teil der Hochschulgemeinschaft, und die Hochschule setzt sich aktiv dafür ein, einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Durch individuelle Förderungen und angepasste Arbeitsbedingungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt schätzt die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und fördert eine Kultur des respektvollen Miteinanders. Inklusion wird hier nicht nur großgeschrieben, sondern auch gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein inspirierendes Arbeitsumfeld, in dem sie ihre Fähigkeiten und Talente einbringen können. Die Hochschule bietet zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, um die Karrieren ihrer Mitarbeitenden aktiv zu unterstützen und zu fördern.

Standort: Würzburg

🗺️ Region: D-PLZ 97

📍 Koordinaten: 49.7920761, 9.9396124

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.