Befristeter Vertrag
Koordinator*in für Digitale Weiterentwicklung im Studierendenservice
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
WIR SIND
...eine familiäre, agile Hochschule an einem prosperierenden und naturnahen Standort mit globalen Industrieplayern und hohem Freizeitwert! Bei uns studieren 2.300 junge, wissensdurstige Menschen in den Innovationsfeldern Bau, Energie, Biotech und BWL. Rund 80 Professor*innen lehren und forschen interdisziplinär, begleitet durch rund 240 Mitarbeiter*innen, die sich in kleinen Teams und auf Augenhöhe begegnen.
WIR SUCHEN!
Koordinator*in für Digitale Weiterentwicklung im Studierendenservice
Gestalten Sie die digitale Zukunft unserer studentischen Abteilung: Analysieren und optimieren Sie Prozesse, entwickeln Sie innovative Lösungen und bringen Sie die Digitalisierung in einem modernen Hochschulumfeld aktiv voran.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Ihre Aufgaben
- ✓ Gestaltung der digitalen Transformation im Bereich der Studierendenservices.
- ✓ Analyse und Verbesserung bestehender Abläufe.
- ✓ Entwicklung kreativer und innovativer Lösungen.
- ✓ Aktive Förderung der Digitalisierung in einer modernen Hochschulumgebung.
Eine familiäre Hochschule in einem naturnahen Umfeld mit globalen Industriepartnern.
Über das Unternehmen
Die Hochschule Biberach ist ein herausragender Arbeitgeber, der eine Kultur der Inklusion und Chancengleichheit fördert. Mit ihrem engagierten Ansatz bietet die Hochschule Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur die Möglichkeit, Teil eines dynamischen und innovativen Teams zu werden, sondern auch ein Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken wertschätzt und gezielt fördert. Als Bildungsinstitution legt die Hochschule Biberach großen Wert auf Vielfalt und die Schaffung benutzerfreundlicher Rahmenbedingungen. Sie ergreift zahlreiche Maßnahmen, um Barrieren abzubauen und Gleichheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unterstützung und Anpassungen werden bereitgestellt, damit alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Das vielfältige Angebot an beruflichen Möglichkeiten und die engagierte Gemeinschaft machen die Hochschule Biberach zu einem idealen Arbeitgeber für Jobsuchende mit Schwerbehinderung. Hier erwartet die Mitarbeitenden ein wertschätzendes Umfeld, in dem jeder Beitrag zählt und individuelle Talente gefördert werden. Wer auf der Suche nach einer erfüllenden Karriere ist, findet in der Hochschule Biberach eine attraktive Perspektive.
📍 Biberach
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.