Befristeter Vertrag
Kommunaler Energiemanager (m/w/d), Fachbereich Gebäudemanagement
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
16.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Leben im Landkreis Friesland bedeutet ein Leben direkt an der Nordseeküste am Weltnaturerbe und trotzdem gut angebunden durch Autobahnen, Bundesstraßen und Schienen. Idyllische Dörfer und Höfe – und städtisches Leben, reichhaltige Tourismus-, Sport- und Kulturangebote, Einkaufen um die Ecke, günstige Miet- und Immobilienpreise, ein sehr gutes Bildungs- und Kinderbetreuungsangebot sowie ein hervorragendes Radwegenetz – das alles ist Friesland!
Sie sind willkommen bei rund 100.000 Einwohnern, die in acht Städten und Gemeinden leben und arbeiten und die Gastgeber von rund 660.000 Übernachtungsgästen mit 4,2 Millionen Übernachtungen in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands sind.
Leben und arbeiten Sie zukünftig dort, wo andere Urlaub machen.
Beim Landkreis Friesland, mit dem Hauptverwaltungsstandort in Jever, ist im Fachbereich Gebäudemanagement zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Kommunaler Energiemanager (m/w/d)
zu besetzen.
Das Gebäudemanagement des Landkreises Friesland ist zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung und Sanierung sowie An-, Um- oder Neubaumaßnahmen an kommunalen Liegenschaften, zu denen neben den Verwaltungsgebäuden auch die weiterführenden Schulen im Landkreis sowie die Kindertagesstätten in der Stadt Schortens und auf der Insel Wangerooge gehören.
Diese möchten wir zukunftsfähig, effizient und klimabewusst weiterentwickeln und ein kommunales Energiemanagement aufbauen. Der Landkreis Friesland strebt Co2-Neutralität an.
Die Stelle ist im Rahmen eines Förderprogramms bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, insgesamt ist die Stelle jedoch in Vollzeit zu besetzen. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Jever
🗺️ Region: D-PLZ 26
📍 Koordinaten: 53.5719490, 7.8986101
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.